Financial Services / 27.02.2023 / Dr. Steffen Weiß

Interview: Neue EU-Richtlinie gegen Mehrwertsteuerbetrug

Schon lange ist der EU-Kommission die immer noch lückenhafte Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstatten ein Dorn im Auge. Eine neue Europäische Datenbank soll diese Lücke nun schließen und bei der Bekämpfung von Betrug helfen.

In diesem Interview erklärt Payments-Experte Dr. Steffen Weiß, warum die Mehrwertsteuerrichtline notwendig ist, für wen diese relevant sein könnte, worauf betroffene Zahlungsdienstleister achten müssen und bis wann die Umsetzung zu erfolgen hat.

 

Herr Dr. Weiß, können Sie uns etwas zur Historie erzählen?
Die EU-Kommission weiß seit vielen Jahren, dass den Mitgliedsstaaten in erheblichem Umfang Mehrwertsteuer entgeht. Sie hat dazu Schätzungen veröffentlicht, in denen sie allein für das Jahr 2019 auf 134 Milliarden Euro Verlust kommt. Ein besonderer Schwerpunkt des Mehrwertsteuerbetrugs stellt dabei der grenzüberschreitende Geschäftsverkehr dar. 

2020 wurde daher auf EU-Ebene beschlossen, dass eine zentrale Datenbank in Europa aufgebaut werden soll, in welcher grenzüberschreitende Transaktionen dokumentiert werden. Nationale Behörden sollen diese dann als Hilfsmittel zur Identifizierung von grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug nutzen. Diese Datenbank ist das Central Electronic System of Payment Information (CESOP). 
Nach dem Beschluss zum CESOP im Jahr 2020 hat die Kommission das Vorhaben dann im April 2022 konkretisiert und Ende 2022 wurde es dann in deutsches Gesetz überführt. 

 

Wen betrifft die Mehrwertsteuerrichtlinie?
Die Mehrwertsteuerrichtline betrifft jeden Zahlungsdienstleister über dessen Systeme Zahlungen abgewickelt werden, die aus dem Ausland kommen oder ins Ausland gehen. Das bedeutet, dass sowohl der Zahlungsverkehr klassischer Banken, als auch der von E-Geld-Instituten, Payment-Service-Providern, Marktplätzen und vielen weiteren Zahlungsdienstleistern, betroffen sein kann. 
Und mit "Ausland" ist jede Staatengrenze innerhalb der EU sowie ins EU-Ausland gemeint - also auch beispielsweise von Deutschland nach Österreich oder Italien.

 

Was sind die Auswirkungen für die betroffenen Zahlungsdienstleister?
Grundsätzlich gilt: betroffene Zahlungsdienstleister müssen zunächst aufzeichnen, welche und wie viele Transaktionen pro Quartal an welchen Empfänger übermittelt werden. Nach Ende des Quartals muss der Zahlungsdienstleister auswerten, ob er in dem Quartal mehr als 25 Transaktionen an denselben Empfänger übermittelt hat. 

Wenn das vorliegt, ist er unter gewissen Bedingungen verpflichtet, eine Meldung an eine definierte nationale Stelle vorzunehmen. In Deutschland ist es das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Das hört sich im ersten Moment wahrscheinlich gar nicht so kompliziert an. Betrachtet man aber die Statistiken der Bundesbank, reden wir allein in Deutschland von gut und gerne 2 Milliarden betroffenen Transaktionen. Und jetzt schmeiße ich noch kurz den Hinweis in den Ring, dass in manchen Fällen der Zahlungsdienstleister des Senders verpflichtet ist eine Meldung zu machen, wenn beispielsweise die Zahlungen die EU verlassen. In anderen Fällen wiederum ist der Zahlungsdienstleister des Empfängers davon betroffen. Das ist ein Beispiel von vielen an dem klar wird, dass das auch nicht in 5 Minuten umgesetzt ist.

 

Frage: Bis wann muss die Umsetzung erfolgen?
Das Gesetz ist wirksam ab dem 1.1.2024. Deswegen müsste die erste Meldung bis Ende Januar 2024 abgegeben werden - wobei dann nach meinem Verständnis dazu noch keine Daten vorliegen. Deswegen hoffen wir, dass die erste Meldung erst am 30. April 2024 erfolgen muss - verifizieren das aber gerade.

 

Wie kann AUSY-Technologies bei der Umsetzung unterstützen? 
Als agiler Enabler steigern wir durch kundenspezifische Beratung und Softwareentwicklung die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden.
Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen bei der strategischen Bewertung notwendiger Maßnahmen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen notwendig werden. Im Rahmen einer Betroffenheitsanalyse respektive Vorstudie planen und strukturieren wir gemeinsam die Umsetzung. Auf Wunsch begleiten wir unsere Kunden auch operativ durch die Realisierung und Tests bis zum Go-Live.

 

Die Experten von AUSY-Technologies helfen gerne weiter
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Das gesamte Interview gibt es auch hier als Video.

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